61.02.02.01-FDatenübermittlung zwischen den Standesämtern und der bayerischen Steuerverwaltung für die Festsetzung der Erbschaftssteuer (DÜErbBek)
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_61_02_02_01_F_990
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.