BayVV_61_02_02_01_F_990 · Bayern

61.02.02.01-FDatenübermittlung zwischen den Standesämtern und der bayerischen Steuerverwaltung für die Festsetzung der Erbschaftssteuer (DÜErbBek)

Amtliche Abkürzung:
BayVV_61_02_02_01_F_990
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.