Richtlinie für den Datenaustausch für Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbetrag und Zerlegung des Gewerbesteuer- und Grundsteuermessbetrags zwischen den Kommunen und der bayerischen Steuerverwaltung
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_61_01_01_04_F_118
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.