BayVV_360_J_243 · Bayern

360-JVereinbarung des Bundes und der Länder über den Ausgleich von Kosten in Verfahren vor den Gerichten Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justizvom 11. Juli 2001, Az. 5600 - VI - 890/98(JMBl. S. 125)

Amtliche Abkürzung:
BayVV_360_J_243
Ausfertigungsdatum:
11.07.2001
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.