360-JBehandlung von kleinen Kostenbeträgen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_360_J_195
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.