35-FEinführungszeitpunkte der elektronischen Aktenführung in der Finanzgerichtsbarkeit im Freistaat Bayern (Finanzgerichtliche eAkten-Bekanntmachung – eAktFGBek)
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_35_F_10615
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.