BayVV_34_I_12346 · Bayern

34-IVollzug des Art. 12 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

Amtliche Abkürzung:
BayVV_34_I_12346
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.