330-AFestsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Richter in der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_330_A_571
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.