BayVV_3154_J_13435 · Bayern

3154-JBenachrichtigung in Nachlasssachen

Amtliche Abkürzung:
BayVV_3154_J_13435
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.