BayVV_3122_2_7_J_063 · Bayern

3122.2.7-JVorführdienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Amtliche Abkürzung:
BayVV_3122_2_7_J_063
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.