3122.2.1-JErstattung von Haftkosten bei der Verlegung von Strafgefangenen in eine Vollzugsanstalt eines anderen Landes
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_3122_2_1_J_035
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.