BayVV_3122_1_J_650 · Bayern

3122.1-JVerwertung von virtuellen Währungen im Strafverfahren

Amtliche Abkürzung:
BayVV_3122_1_J_650
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.