BayVV_3122_1_J_253 · Bayern

Einziehung von Haftkosten. Mitteilungspflichten der Justizvollzugsanstalten

Amtliche Abkürzung:
BayVV_3122_1_J_253
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.