BayVV_3121_1_J_14719 · Bayern

3121.1-JNeufassung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz

Amtliche Abkürzung:
BayVV_3121_1_J_14719
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz (RiJGG), die die Landesjustizverwaltungen vereinbart haben, wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in Kraft und gilt unbefristet. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Neufassung der Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz vom 21. Juni 1994 (JMBl. 1994 S. 88) außer Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor
Richtlinien zum Jugendgerichtsgesetz (RiJGG)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.