3121.0-JZusammenarbeit zwischen Justizbehörden und Gewerbebehörden in Strafsachen, die Gewerbetreibende betreffen
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_3121_0_J_13099
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.