BayVV_3101_J_562 · Bayern

3101-JNeufassung der Gerichtsvollzieherordnung

Amtliche Abkürzung:
BayVV_3101_J_562
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) tritt in einer Neufassung am 1. September 2013 in Kraft. Die Urschrift der GVO wird im Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Prielmayerstraße 7 (Justizpalast), 80335 München, archivmäßig verwahrt. Der Wortlaut der Neufassung wird als Sonderdruck veröffentlicht; er wird als Loseblattausgabe verteilt werden.
Mit Ablauf des 31. August 2013 tritt die Gerichtsvollzieherordnung (GVO) vom 10. Juli 2012 (JMBl S. 58) außer Kraft.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.