BayVV_301_J_086 · Bayern

301-JLeistung des Richtereides durch Berufsrichter und Verpflichtung der ehrenamtlichen Richter auf ihr Amt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (einschließlich der Berufsgerichte) (BayVV Richtereid)

Amtliche Abkürzung:
BayVV_301_J_086
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.