Dolm · Bayern

3003.8-JAusführung von Vorschriften zum Dolmetscher- und Übersetzerwesen (Dolmetscher- und Übersetzerausführungsbekanntmachung – DolmÜABek)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.