3003.3-JGeschäftliche Behandlung von Erklärungen nach den §§ 2 und 3 des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_3003_3_J_219
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.