BayVV_3003_3_J_198 · Bayern

3003.3-JAusscheidung der Akten über Wertpapierbereinigungssachen

Amtliche Abkürzung:
BayVV_3003_3_J_198
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.