251-FRichtlinien über Voraussetzungen, Umfang und Erfüllung des Anspruchs auf ein Heilverfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz – § 30 BEG – (Heilverfahrensrichtlinien – HVfR)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.