251-FRichtlinien für das Wiederaufgreifen abgeschlossener Entschädigungsverfahren (im Anschluss an BVerfG, RzW 70, 160 Nr. 7) – Zweitverfahrensrichtlinien (ZVR) der Länder –
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.