Richtlinien für die Gewährung von Härteausgleichsleistungen nach § 171 Abs. 1, 2 und 4 des Bundesentschädigungsgesetzes – BEG – vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315)
- Ausfertigungsdatum:
- 14.09.1965
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.