Richtlinien für die Genehmigung von Telemedienangeboten von ZDF und Deutschlandradio
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2251_K_829
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Anlage 1:
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Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten, Bekanntmachung vom 11. August 2009
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Anlage 2:
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Genehmigungsverfahren des Deutschlandradios für neue oder veränderte Telemedien und ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.