2236.4.1-KVorübergehende Zulassung zur Abschlussprüfung an den Berufsfachschulen für Krankenpflegehilfe und für Altenpflegehilfe für andere Bewerberinnen und Bewerber, die nicht in den Anwendungsbereich des § 46 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen fallen
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2236_4_1_K_15143
Du lernst gerade fürs Examen?
juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.