BayVV_2235_4_K_950_AE_001 · Bayern

2235.4-KÄnderung der Bekanntmachung „Anforderungen in der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung)“

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2235_4_K_950_AE_001
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Die Bekanntmachung „Anforderungen in der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung)“ vom 13. Juli 2016, Az. VI.7-BS9611-7b.982 (KWMBl. S. 183), wird wie folgt geändert:
Ziffer 4.4 wird wie folgt gefasst:
"
Die Begabtenprüfung im Jahr 2017, 2018 und 2019 wird übergangsweise noch nach der Bekanntmachung über die Anforderungen in der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung) vom 10. September 1986 (KWMBl. I 1986 S. 431, ber. S. 519) abgelegt.
"
Diese Bekanntmachung tritt am 14. Februar 2017 in Kraft.
Herbert Püls
Ministerialdirektor

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.