2235.1.1.5-KDurchführung des Sportunterrichts in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (neunjähriges Gymnasium)
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2235_1_1_5_K_13224
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.