2231-AVollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) – Festsetzung des Basiswertes gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG und des Qualitätsbonus gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 3 BayKiBiG –
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.