2230.2-WKRichtlinien über die Veränderung von Ansprüchen nach Art. 59 BayHO, § 32 KommHV bzw. § 31 KommHV-Doppik im Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2230_2_K_707
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.