BayVV_2230_1_3_K_14015 · Bayern

2230.1.3-KVerlängerung und Erweiterung des Schulversuchs zum Einsatz von dynamischen Mathematiksystemen im Mathematikunterricht an Realschulen

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2230_1_3_K_14015
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1Seit dem Schuljahr 2022/2023 läuft gemäß der Bekanntmachung vom 18. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 446) der Schulversuch „Einsatz von dynamischen Mathematiksystemen im Mathematikunterricht an Realschulen“. 2Gegenstand des Schulversuchs ist der Einsatz eines dynamischen Mathematiksystems (DMS) im Mathematikunterricht der Realschule, beginnend ab der Jahrgangsstufe 8. 3Ziel ist die Erprobung des systematischen Einsatzes von DMS im Mathematikunterricht sowie im Rahmen von Leistungsnachweisen. 4Die didaktischen Möglichkeiten der dabei verwendeten dynamischen Mathematiksysteme gehen weit über die Möglichkeiten herkömmlicher Taschenrechner hinaus. 5Sie sollen einen stärker eigentätigen, dynamischen und anschaulichen Zugang zu vielen mathematischen Inhalten erlauben. 6Im Schuljahr 2022/2023 wurde im Rahmen des Schulversuchs für die Schülerinnen und Schüler aus den teilnehmenden Klassen der Jahrgangsstufe 10 erstmals die Möglichkeit angeboten, die zentralen Abschlussprüfungen unter Verwendung eines DMS zu bearbeiten.
1Die teilnehmenden Realschulen werden durch das Staatsministerium bestimmt. 2Sie sind auf der Internetseite des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (https://www.isb.bayern.de/) einsehbar.
1Die teilnehmenden Schulen können bis einschließlich des Schuljahres 2027/2028 für die Schülerinnen und Schüler aus allen Klassen der jeweiligen Jahrgangsstufe 8 die Möglichkeit einrichten, ab dieser Jahrgangsstufe ein DMS einzusetzen. 2Bis einschließlich des Schuljahres 2029/2030 wird im Rahmen des Schulversuchs für die Schülerinnen und Schüler aus den teilnehmenden Klassen der Jahrgangsstufe 10 die Möglichkeit angeboten, die zentralen Abschlussprüfungen in den jeweiligen Prüfungsfächern unter Verwendung eines DMS zu bearbeiten.
1Für die Schülerinnen und Schüler der teilnehmenden Klassen gilt, dass neben den in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Hilfsmittel bei Leistungsnachweisen und im Rahmen des Abschlusses an bayerischen Realschulen vom 7. August 2023 (BayMBl. Nr. 429) genannten Taschenrechnern bei schriftlichen und mündlichen Leistungsnachweisen ein DMS zugelassen werden kann, in der Abschlussprüfung für die jeweiligen Prüfungsfächer zugelassen ist. 2Schülerinnen und Schülern, die nicht mit einem DMS arbeiten möchten, kann ein Wechsel in eine andere Klasse angeboten werden, sofern dies schulorganisatorisch möglich ist. 3Die Schülerinnen und Schüler sind darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit, eine DMS-Klasse zu besuchen bzw. in eine DMS-Klasse zu wechseln, aus schulorganisatorischen Gründen nicht garantiert werden kann.
Im Rahmen des Schulversuchs können die durch das Staatsministerium zugelassenen DMS eingesetzt werden.
1Den teilnehmenden Schulen steht es frei, nach Maßgabe der schulrechtlichen Bestimmungen die Nutzung schülereigener Geräte zu ermöglichen. 2Die teilnehmenden Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schülern im Einzelfall ein schuleigenes Gerät zu Verfügung gestellt werden kann. 3Für Schulen, die nach dem Schuljahr 2022/2023 in den Schulversuch aufgenommen wurden, gilt: Es dürfen nur mobile Endgeräte verwendet werden, die den schulspezifischen technischen Mindestkriterien gem. Nr. 6.1.4 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die „Digitale Schule der Zukunft“ – Lernen mit mobilen Endgeräten vom 31. Mai 2024 (BayMBl. Nr. 278) entsprechen.
Für die Teilnahme am Schulversuch ist kein Budgetzuschlag vorgesehen.
1Der Schulversuch wird durch einen Arbeitskreis am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung begleitet und evaluiert. 2Die teilnehmenden Schulen wirken am Evaluationsverfahren mit.
1Die Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. September 2023 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2030 außer Kraft. 3Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch zum Einsatz von dynamischen Mathematiksystemen im Mathematikunterricht an Realschulen vom 18. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 446) tritt mit Ablauf des 31. August 2023 außer Kraft.
Stefan Graf
Ministerialdirektor

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.