BayVV_2230_1_1_3_UK_180 · Bayern

Anerkennung von Abschlusszeugnissen der Hauptschule und der Realschule, die von den durch die Kultusministerkonferenz anerkannten Deutschen Auslandschulen erteilt werden

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2230_1_1_3_UK_180
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.