BayVV_2230_1_1_1_UK_223 · Bayern

Schülerbogen (§ 24 Allgemeine Schulordnung )

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2230_1_1_1_UK_223
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.