BayVV_2230_1_1_1_2_4_K_10873 · Bayern

2230.1.1.1.2.4-KRahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2230_1_1_1_2_4_K_10873
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit haben am 29. November 2019 eine Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern geschlossen. 2Diese wird im Anhang wiedergegeben. 3Die Rahmenvereinbarung ist von den Schulen zu beachten.
1Diese Bekanntmachung gilt für die staatlichen Schulen. 2Den nichtstaatlichen Schulen wird empfohlen, nach dieser Bekanntmachung zu verfahren.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. 2Die Bekanntmachung vom 18. Juli 2006 (KWMBl. I S. 186) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.
Elfriede Ohrnberger
Ministerialdirigentin
Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Bayern

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.