2230.1.1.1.2.0-KBeurlaubung von Schülern der Abschlussklassen an öffentlichen Hauptschulen, Sondervolksschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und sonstigen Berufsfachschulen nach Beendigung der Prüfungen
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2230_1_1_1_2_0_UK_055
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.