Kommunalwahlen; Inanspruchnahme von Schulräumen für die Ermittlung der Wahlergebnisse
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2230_1_1_0_UK_056
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.