BayVV_2220_4_K_972 · Bayern

2220.4-KOrden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2220_4_K_972
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1Durch den am 2. Mai 2017 erfolgten Vollzug des Dekrets der Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens vom 3. März 2017 wurde das Kloster der Schwestern von der Heimsuchung Mariä zu Beuerberg, das die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, kirchenrechtlich aufgelöst. 2Damit endete auch der Status des Klosters als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht. 3Das Vermögen des Klosters wurde auf die Erzdiözese von München und Freising übertragen.
Herbert Püls
Ministerialdirektor

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.