BayVV_2220_4_K_969 · Bayern

2220.4-KOrden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2220_4_K_969
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1Das Kloster der Magdalenerinnen von Lauban, früher mit Sitz in Seyboldsdorf, besaß die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2Die klösterliche Gemeinschaft besteht nicht mehr. 3Damit endete auch der Status des Klosters als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.