BayVV_2220_4_K_966 · Bayern

2220.4-KOrden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2220_4_K_966
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1Das Kloster St. Birgitta zu Altomünster, das die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besaß, wurde nach kirchlichem Recht aufgelöst. 2Damit endete auch der Status des Klosters als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach staatlichem Recht.
Herbert Püls
Ministerialdirektor

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.