2220.4-KOrden und kirchliche Vereinigungen mit der Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2220_4_K_1014
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.