Allgemeine Genehmigung zur Führung von Ingenieurgraden von Hochschulen in den Republiken Polen und Rumänien sowie der Slovakischen Republik und der Tschechischen Republik
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2212_K_778
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.