2210.4-WKVerleihung des Promotionsrechts für forschungsstarke Bereiche an bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2210_4_WK_14107
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.