2194-FÜbernahme von Veränderungen in der Lagebezeichnung von Straßenflurstücken in das Liegenschaftskataster und in das Grundbuch
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2194_F_128
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.