DBVGO · Bayern

2190-FGeschäftsordnung des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung und der Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (Geschäftsordnung-DBV – DBVGO)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.