2171.1-ABarbetrag nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Barbetrag, „Taschengeld“)
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2171_1_A_15360
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.