BayVV_2150_0_U_12341 · Bayern

2150.0-UVollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2150_0_U_12341
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.