2150.0-UVollzugshinweise zu Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB
- Amtliche Abkürzung:
- BayVV_2150_0_U_12341
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.