BayVV_2126_1_K_10488 · Bayern

2126.1-KAusbildung von Schülerinnen und Schülern in Erster Hilfe

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2126_1_K_10488
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.