BayVV_2125_0_U_10513 · Bayern

2125.0-UWeinrecht; Zuteilung von amtlichen Prüfungsnummern und Zuerkennung von Prädikaten bei Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A., Qualitätsperlwein b. A., Qualitätslikörwein b. A. sowie Qualitätsschaumwein und Sekt

Amtliche Abkürzung:
BayVV_2125_0_U_10513
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.