Da · Bayern

206-FRichtlinie für die Datenübermittlung durch das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik an die Sicherheitsbehörden, Polizei und Strafverfolgungsbehörden (Datenübermittlungsrichtlinie-LSI – DaÜR-LSI)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.