BayVV_206_D_12940 · Bayern

206-DVerwaltungsvorschrift über die Betriebsbedingungen des einheitlichen Organisationskontos

Amtliche Abkürzung:
BayVV_206_D_12940
0 Vorschriften · Amtliche Fassung →

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.