204-DAllgemeine Nutzungsbedingungen zur datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung durch staatliche Stellen für öffentliche Stellen (Allgemeine Nutzungsbedingungen Auftragsverarbeitungsverhältnis – ANB-AVV)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.