2038.3-FVollzugsbestimmungen zu Ausbildung und Prüfungen nach dem Steuerbeamtenausbildungsgesetz und der Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (Steuerbeamtenausbildungsvollzugsbestimmungen – VollzStBAGPO)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.